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Öffentlicher dienst wer muss zum vorstellungsgespräch eingeladen werden

Wenn einer schwerbehinderten Bewerberin die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht offensichtlich fehlt, muss sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Wenn dies unterbleibt, muss eine Entschädigung mach dem AGG gezahlt werden.