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Was bedeutet eigenverwaltung im insolvenzverfahren

Insolvenz in Eigenverwaltung: Die Dauer hängt u. a. von der Unternehmensgröße und dem vorhandenen Vermögen ab. Bis zur Insolvenzeröffnung gelten die Kündigungsfristen des § Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bzw. die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehaltenen Fristen.