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Wie lange beihilfe einreichen

Wie lange kann man bei der Beihilfe Rechnungen einreichen? Der Ersatz der Aufwendungen ist innerhalb eines Jahres nach ihrem Entstehen oder spätestens ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung zu beantragen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Ausschlussfrist, deren Nichtbeachtung den Beihilfeanspruch erlöschen lässt.